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Konkurse einfacher zur Anzeige bringen

Kanton Luzern:

Konkurs- und Betreibungsdelikte sollen einfacher bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt werden können. Eine von der Kommission Justiz und Sicherheit eingereichten Motion verlangte die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Anzeige von Betreibungs- und Konkursdelikten durch die Betreibungs- und Konkursbeamten. 

Der Luzerner Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat nun den Entwurf einer Gesetzesänderung, damit die Angestellten nicht mehr um die Entbindung vom Amtsgeheimnis ersuchen müssen, bevor sie Strafanzeige einreichen. Das vereinfacht das Verfahren und entlastet die Behörden in administrativer Hinsicht. Ausserdem kann sie zur strafrechtlichen Prävention im Bereich der Wirtschaftskriminalität beitragen.

Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich Ende November im Kantonsrat beraten.

24.11.2022 :: pd