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Kanton will mehr Energie

Kanton Bern: Per Neujahr tritt das revidierte Energiegesetz in Kraft. Im Fokus steht der Gebäudebereich: Bei Neubauten werden eine eigene Energie­gewinnung verlangt.

Das überarbeitete Energiegesetz setzt verstärkt auf Anreize statt Vorschriften. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen und die Versorgungs­sicherheit zu stärken, wie der bernische Regierungsrat schreibt.


Das gilt bei Neubauten

Für Neubauten wird die gewichtete Gesamtenergieeffizienz eingeführt. Bei dieser Energiebilanz zählt nicht mehr allein der Energiebedarf eines Gebäudes. Neu wird auch die Eigenproduktion von Elektrizität und Wärme mitberücksichtigt, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Mit dieser Gesamtbetrachtung fallen diverse Detailanforderungen weg und der Bewilligungsprozess wird vereinfacht.

Weiter muss bei Neubauten mit einer Gebäudefläche von mehr als 300 Quadratmeter auf dem Dach oder an der Fassade eine Solaranlage angebracht werden.

Elektromobilität: Bei Neubauten ist ein Teil der Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorzubereiten oder auszurüsten.


Das gilt bei bestehenden Gebäuden

Der Ersatz eines Wärmeerzeugers, zum Beispiel eine Öl- oder eine Holzheizung, ist neu meldepflichtig. Ist das Gebäude älter als 20 Jahre, gelten beim Ersatz der Heizungen mit einem fossilen Energieträger erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes. Es muss mindestens den Anforderungen der Energieklasse D des Gebäudeenergieausweises der Kantone (GEAK) genügen. Zudem müssen bestehende zentrale Elektroboiler innert 15 Jahren ersetzt werden, sofern sie nicht mit eigener Solarenergie betrieben werden. 

Weiter informiert der Regierungsrat: «Gemeinden können für Gesamtüberbauungen neu eine gemeinsam gewichtete Gesamtenergieeffizienz vorschreiben.» 

Eine weitere Regelung des revidierte Energiegesetzgebung betrifft Leuchtreklamen, Schaufensterbeleuchtungen und Beleuchtungen von Sehenswürdigkeiten: Diese müssen energieeffizient sein und zwischen 22 und 6 Uhr ausgeschaltet werden.

24.11.2022 :: pd