Kanton Luzern: Die Anzahl Hunde nahm in den letzten Jahren zu. Der kantonale Veterinärdienst stellt dabei oft mangelndes Wissen fest. Nun werden Hundekurse wieder obligatorisch.
Es gibt nicht nur immer mehr Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Luzern, die Hunde werden auch immer häufiger über das Internet gekauft, womit in der Regel eine Eignungsprüfung durch die verkaufende Stelle entfällt, wie der Regierungsrat in einer Mitteilung schreibt.
Damit Gefährdungssituationen und Probleme beim Tierschutz verhindert werden können, führt der Regierungsrat wieder eine obligatorische Hundeausbildung per 1. Januar 2023 ein. Diese gelte sowohl für Ersthundehalterinnen als auch für Halter, die einen Hund aus dem Ausland einführen.
Die Teilrevision der kantonalen Verordnung über das Halten von Hunden bedeutet für die erwähnten Halter, dass sie das Nationale Hundehalter Brevet (NHB) erlangen müssen. Dieses Brevet muss innert 18 Monaten nach dem Erwerb des jeweiligen Hundes absolviert werden.
Halterinnen von Blindenführ- und Diensthunden und von Hunden, die im Rahmen eines Umzuges in die Schweiz eingeführt werden, sind davon ausgenommen, diese obligatorische Hundeausbildung zu absolvieren.
Hunde nicht frei laufen lassen
«Freilaufende Hunde können auf landwirtschaftlichen Kulturflächen Schäden anrichten. Deshalb wird das Betretverbot im Rahmen der Teilrevision auf angebaute landwirtschaftliche Kulturen ausgeweitet», ist der Mitteilung des Regierungsrats weiter zu entnehmen. Das Mitführen und Laufenlassen von Hunden auf diesen Flächen wird ohne Einverständnis der berechtigten Personen verboten. Auch andere Kantone kennen ein solches Betretverbot.
Zudem dürfen gemäss der Verordnung Hunde in Wäldern, an Waldrändern, an Seeufern, entlang von Ufergehölzen und Hecken sowie zur Nachtzeit nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Ausnahmen gelten für in der Schweiz geprüfte Herdenschutzhunde wie auch für Diensthunde des Polizei- und Rettungswesens. Im Rahmen der Teilrevision der Verordnung werden verschiedene weitere Präzisierungen vorgenommen.