Die Steiner AG will auf der Chriseggle in Oberdiessbach sechs Mehrfamilienhäuser bauen. / Bild: zvg
Oberdiessbach: Der Kanton verweigert die Baubewilligung für die Überbauung auf der
Chriseggle erneut. Der Gemeinderat kann kein Verständnis für den Entscheid aufbringen.
Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) hat sich zum zweiten Mal mit dem Projekt Chriseggle in Oberdiessbach befasst (siehe Kasten). Erneut hat sie die Baubewilligung nicht erteilt. Bei ihrem Entscheid stützt sich die Baudirektion auf die Einschätzung der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK). Der Standort auf der Hügelebene erfordere «ein sensibles, dem Ort angemessenes Eingreifen», steht im Entscheid. Sechs Mehrfamilienhäuser dieser Dimension seien dort nicht denkbar. Das Projekt sei zu dicht für den Siedlungsrand. Dieser werde plötzlich sehr urban und städtisch. Die eng stehenden, versetzten Gebäude bewirkten, dass praktisch keine Durchblicke möglich seien, schreibt die Baudirektion. «Die geplante Überbauung wäre in ihrer Ausgestaltung ein störender Fremdkörper.» Dies umso mehr, als sie auf einer bisher unüberbauten Hügelebene den neuen Siedlungsrand von Oberdiessbach bilden würde.
Weiter seien keine genügend grossen Flächen für Kinderspielplätze vorhanden, steht im Entscheid. Zudem verfüge das Bauvorhaben nach der letzten Projektänderung über keinerlei Aufenthaltsflächen mehr.
«Geht allein um die Optik»
Kein Verständnis für den Bauabschlag hat der Gemeinderat von Oberdiessbach. Dass die Baudirektion praktisch gleich argumentiere wie 2019 und sich grösstenteils an die OLK halte, überrasche ihn, sagt Stephan Hänsenberger, Ressortvorsteher Bauwesen. Er könne nicht nachvollziehen, weshalb die kantonale Behörde im Zeitalter von verdichteter Bauweise das Orts- und Landschaftsbild derart stark gewichte. Dies umso mehr als die Überbauung auf der Chriseggle von keiner Strasse und keinem Wanderweg aus zu sehen sei. Einzig für ein paar Nachbarn seien die Häuser sichtbar – und für einige Kühe auf der Weide. Es werde auch niemandem die Aussicht genommen. Er nehme der kantonalen Baudirektion nicht ab, dass es ihr um fehlende Spiel- und Aufenthaltsflächen geht, sagt Stephan Hänsenberger. «Im Zentrum stehen einzig und allein optische Aspekte und die Frage, ob einem die Überbauung gefällt oder nicht.» Im Kanton gebe es Hunderte, wenn nicht Tausende Objekte, die das Orts- und Landschaftsbild viel mehr störten, aber totzdem bewilligt worden seien, so Hänsenberger.
Die Steiner AG äussert sich weder zur Begründung des Bauabschlags noch zum weiteren Vorgehen. Man habe den Entscheid der Baudirektion zur Kenntnis genommen. Ob der Entscheid ans Verwaltungsgericht weitergezoge wird, bleibt offen. Die Steiner AG halte aber weiterhin an diesem Projekt fest, schreibt sie.