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Die Baudirektion findet nach wie vor keinen Gefallen am Projekt Chriseggle

Die Baudirektion findet nach wie vor  keinen Gefallen am Projekt Chriseggle
Die Steiner AG will auf der Chriseggle in Oberdiessbach sechs Mehrfamilienhäuser bauen. / Bild: zvg
Oberdiessbach: Der Kanton verweigert die Baubewilligung für die Überbauung auf der Chriseggle erneut. Der Gemeinderat kann kein Verständnis für den Entscheid aufbringen.

Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) hat sich zum zweiten Mal mit dem Projekt Chriseggle in Oberdiessbach befasst (siehe Kasten). Erneut hat sie die Baubewilligung nicht erteilt. Bei ihrem Entscheid stützt sich die Baudirektion auf die Einschätzung der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK). Der Standort auf der Hügelebene erfordere «ein sensibles, dem Ort angemessenes Eingreifen», steht im Entscheid. Sechs Mehrfamilienhäuser dieser Dimension seien dort nicht denkbar. Das Projekt sei zu dicht für den Siedlungsrand. Dieser werde plötzlich sehr urban und städtisch. Die eng stehenden, versetzten Gebäude bewirkten, dass praktisch keine Durchblicke möglich seien, schreibt die Baudirektion. «Die geplante Über­bauung wäre in ihrer Ausgestaltung ein störender Fremdkörper.» Dies umso mehr, als sie auf einer bisher unüberbauten Hügelebene den neuen Siedlungsrand von Oberdiessbach bilden würde. 

Weiter seien keine genügend grossen Flächen für Kinderspielplätze vorhanden, steht im Entscheid. Zudem verfüge das Bauvorhaben nach der letzten Projektänderung über keinerlei Aufenthaltsflä­chen mehr. 


«Geht allein um die Optik»  

Kein Verständnis für den Bauabschlag hat der Gemeinderat von Oberdiessbach. Dass die Baudirektion praktisch gleich argumentiere wie 2019 und sich grösstenteils an die OLK halte, überrasche ihn, sagt Stephan Hänsenberger, Ressortvorsteher Bauwesen. Er könne nicht nachvollziehen, weshalb die kantonale Behörde im Zeitalter von verdichteter Bauweise das Orts- und Landschaftsbild derart stark gewichte. Dies umso mehr als die  Überbauung auf der Chriseggle von keiner Strasse und keinem Wanderweg aus zu sehen sei. Einzig für ein paar Nachbarn seien die Häuser sichtbar – und für einige Kühe auf der Weide. Es werde auch niemandem die Aussicht genommen. Er nehme der kantonalen Baudirektion nicht ab, dass es ihr um fehlende Spiel- und Aufenthaltsflächen geht, sagt Stephan Hänsenberger. «Im Zentrum stehen einzig und allein optische Aspekte und die Frage, ob einem die Überbauung gefällt oder nicht.» Im Kanton gebe es Hunderte, wenn nicht Tausende Objekte, die das Orts- und Landschaftsbild viel mehr störten, aber totzdem bewilligt worden seien, so Hänsenberger.

Die Steiner AG äussert sich weder zur Begründung des Bauabschlags noch zum weiteren Vorgehen. Man habe den Entscheid der Baudirektion zur Kenntnis genommen. Ob der Entscheid ans Verwaltungsgericht weitergezoge wird, bleibt offen. Die Steiner AG halte aber weiterhin an diesem Projekt fest, schreibt sie.

Schon vor drei Jahren gabs einen Bauabschlag

Geplant sind auf der Chriseggle sechs zweigeschossige Mehrfamilienhäuser mit Attika für rund 40 Wohneinheiten. Zudem soll eine Autoeinstellhalle entstehen. Das Bauareal misst rund 8300 Quadratmeter und ist der Wohnzone W2 zugeteilt.

Anwohner wehrten sich 2017 gegen das Projekt. Das Bauvorhaben sei -unvereinbar mit dem Orts- und Landschaftsbild, lautete ihr wichtigstes Argument. Gestützt wurden sie von der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK). Das Regierungsstatthalteramt als Bewilligungsbehörde wies die Einsprachen der Anwohner jedoch ab und bewilligte das Vorhaben. Das Projekt wurde auch vom Gemeinderat und von der Baukommission Oberdiessbach gutgeheissen. Darauf zogen die Anwohner die Beschwerde an die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion weiter, welche diese im November 2019 guthiess und den Bauabschlag erteilte. 


Gericht war anderer Meinung

Die Steiner AG zog den Entscheid damals ans Verwaltungsgericht weiter – mit Erfolg. Das Gericht hielt in seinem Urteil fest, dass die Ausführungen der Baudirektion sowie der OLK «lückenhaft, unausgewogen und einseitig» seien. Im Weiteren seien weder kantonale noch kommunale Gestaltungsvorschriften verletzt worden. Auch sei «kein überwiegend öffentliches Interesse an einer ästhetikbedingten Reduktion der Nutzungsmasse vorhanden». 

Das Baugesuch ging anschliessend zur Neubeurteilung zurück an die BVD. Diese bleibt nun aber bei ihrem Entscheid und verweigert die Bewilligung erneut.

11.08.2022 :: Silvia Wullschläger (sws)