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Härtefallgelder für das erste Halbjahr

Kanton Luzern:

Unternehmen, die besonders hart von den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus betroffen waren, können per sofort für die erste Jahreshälfte 2022 ein Gesuch um Härtefallhilfe beantragen. Der Kanton Luzern hat das entsprechendes Formular auf www.lu.ch/coronahilfe aufgeschaltet. Die Frist für das Einreichen des Gesuchs endet am 30. September. «Unternehmen können danach ab Kalenderwoche 45 mit den entsprechenden Entscheiden rechnen», stellt das Finanzdepartement in Aussicht. Folgende grundsätzliche Anforderungen müssen erfüllt sein, damit Unterstützungsansprüche geprüft werden:

  • Unternehmen haben im ersten Halbjahr 2022 und im Zusammenhang mit behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie ungedeckte Kosten
  •  Unterstützt werden können Unternehmen, welche die Anforderungen der Härtefallmassnahme bereits bisher erfüllt oder anspruchsberechtigt gewesen wären. Unterstützung ist jedoch nur für den neuen Zeitraum (1. Januar bis 30. Juni 2022) möglich.

04.08.2022 :: pd