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Gas wird mit Öl gleichgesetzt

Kanton Bern:

«Im kantonalen Förderprogramm Energie wird künftig der Energieträger Gas gleich gehandhabt wie der Energieträger Öl», teilt die kantonale Finanzdirektion mit. Das bedeutet: Wer eine Gasheizung mit einer Wärmepumpe oder einer Holzheizung ersetzt oder sich einem Wärmenetz anschliesst, erhält einen Förderbeitrag. Es würden die gleichen Bedingungen gelten wie beim Ersatz einer Ölheizung, steht in der Medienmitteilung. Keinen Förderbeitrag erhalte, wer in einem Neubau oder nach einer Sanierung eine Gasheizung betreibe. Wer eine bestehende Holzheizung mit einer neuen Holzheizung ersetze, profitiere von einem Förderbeitrag in der Höhe von mindestens 3000 Franken. Die neuen Regelungen gelten ab dem 2. Mai 2022.

05.05.2022 :: pd