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Covid-Massnahmen nicht verlängert

Kanton Bern:

Der bernische Regierungsrat verzichtete darauf, die bis am 30. April befristeten Covid-19-Massnahmen zu verlängern. Damit entfällt die Maskentragpflicht in den Spitälern sowie in den Alters- und Pflegeheimen, die Maskentragpflicht für die in der ambulanten Pflege tätigen Personen (Spitex) sowie die Maskentragempfehlung für Arztpraxen. Aufgehoben sind auch die Maskentragpflicht in Justizvollzugsanstalten sowie die Regelung zum Arbeitsentgelt im Justizvollzug.

Auch die kantonale Verordnung über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung hat der Regierungsrat nicht verlängert. Er wolle aber sicherstellen, dass die benötigten Mittel zur Verfügung stehen, wenn das Schutzschirm-Programm wieder aufgenommen werden müsste, schreibt der Regierungsrat. Deshalb hat er die Laufzeit des vom Grossen Rat bewilligten Rahmenkredits für das Schutzschirm-Programm bis Ende 2022 verlängert.

05.05.2022 :: pd