Kanton Luzern: Der luzernische Regierungsrat ist verpflichtet, die Gebühren in der Regel alle zwei Jahre der Kostenentwicklung anzupassen. Da der Landesindex der Konsumentenpreise laut Bundesamt für Statistik seit der letzten Anpassung lediglich um 0,25 Prozent gestiegen ist, werden die Gebühren nicht erhöht.
Der Regierungsrat werde die Kostenentwicklung weiterhin aufmerksam beobachten und gegebenenfalls Anpassungen bei den Gebühren vornehmen. Die individuelle Anpassung einzelner Gebühren liegt in der Verantwortung des zuständigen Departementes.