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Eltern dürfen Kinder selber unterrichten

Kanton Bern:

Die kantonale Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) verändert vorübergehend und befristet den Zugang zum Privatunterricht vom Kindergarten bis zur 4. Klasse. «Aufgrund der Verlängerung der Maskentragpflicht ab der 1. Klasse bis am 14. Februar erachtet die BKD dies als Massnahme, um den Schulen in den nächsten drei Wochen einen pragmatischen Umgang mit der aktuellen Situation zu ermöglichen», schreibt diese in einer Mitteilung. 

Die Anpassung sieht vor, dass die Erziehungsberechtigten während einer befristeten Zeit Privatunterricht erteilen können. Sie müssen der Schulgemeinde und dem zuständigen Schulinspektorat per Formular den Privatunterricht anmelden. Mit einem Wechsel würden die Erziehungsberechtigten die schulische Verantwortung für ihr Kind übernehmen, hält die BKD fest. Sie müssten sicherstellen, dass der Stundenplan dem Alter entsprechend gestaltet sei und sich der Unterricht am Lehrplan orientiere. Den Wechsel zurück an die Schule melden die Erziehungsberechtigten ebenfalls rechtzeitig bei der Schulgemeinde und dem Schulinspektorat an.

27.01.2022 :: pd