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Regierungsrat will Änderungen

Kanton Bern:

Der Regierungsrat hat  zum Entwurf der Härtefallverordnung 2022 des Bundes Stellung genommen. Er sei mit den Eckwerten der Verordnung im Grundsatz einverstanden, wie er in einer Mitteilung schreibt. Änderungen beantragt der Regierungsrat bei den neuen zusätzlichen Kriterien, «die im Vollzug faktisch nicht umsetzbar wären». Ferner beantragt der bernische Regierungsrat von einer monatlichen Prüfung und Auszahlung von Härtefallgeldern auf einen quartalsweisen Vollzug zu gehen. Aus Sicht des Regierungsrates sollten die Massnahmen der Härtefallverordnung 2022 bereits ab Dezember 2021 greifen, da Einschränkungen der Wirtschaft bereits ab diesem Zeitpunkt stattgefunden haben. «Zudem sollen auch Unternehmen Unterstützung erhalten, die erst seit 2022 massive Umsatzeinbrüche erfahren», verlangt der Regierungsrat.

20.01.2022 :: pd