Kanton Luzern: Die Kantonsbehörden wollen unnötige stationäre Behandlungen vermeiden. Stattdessen sollen die kostengünstigeren ambulanten Behandlungen gefördert werden. «AVOS – ambulant vor stationär» heisst das Projekt, das Luzern 2017 als erster Kanton eingeführt hat. Seit der Einführung der AVOS-Listen würden regelmässig Auswertungen vorgenommen, teilt das Gesundheits- und Sozialdepartement mit. Man habe aufzeigen können, «dass eine Verlegung in den ambulanten Bereich möglich ist – bei gleichbleibender medizinischer Qualität». Das führe zu grossen Kosteneinsparungen.
Regierungsrat Guido Graf ist «überzeugt, dass noch weit mehr Eingriffe ambulant statt stationär vorgenommen werden können als dies heute – in der Regel wohl tarifbedingt – der Fall ist». Deshalb hat Luzern in Zusammenarbeit mit Basel-Stadt die AVOS-Liste erweitert. Neu müssen wenn möglich folgende Eingriffe ambulant durchgeführt werden: Operation einer Umbilikalhernie (Nabelbruch), operative Behandlung von Analfisteln und von Morbus Dupuytren sowie die arthroskopische Knorpelglättung im Knie. Die Erweiterung gilt ab dem 1. Januar.