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Beschaffungsrecht vereinheitlicht

Kanton Bern:

Bund und Kantone haben das öffentliche Beschaffungsrecht vereinheitlicht. Es soll den Qualitätswettbewerb und nachhaltige Beschaffungen fördern, schliesslich kaufen Kanton und Gemeinden jährlich für mehrere Milliarden Franken Güter und Dienstleistungen ein oder lassen Bauten erstellen. Die Erneuerung des WTO-Übereinkommens über das Beschaffungswesen nahmen Bund und Kantone zum Anlass, um die Regeln für öffentliche Beschaffungen in der Schweiz zu vereinheitlichen. Das Ziel: Mehr Qualitätswettbewerb und Nachhaltigkeit in der Beschaffung

Seit diesem Jahr gilt das neue Recht bereits für die Bundesverwaltung, und im Juni 2021 beschloss der Grosse Rat des Kantons Bern das Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen. Nun hat der Regierungsrat dieses Gesetz auf den 1. Februar 2022 in Kraft gesetzt. Für Aufträge, die vor dem 1. Februar 2022 erteilt oder ausgeschrieben werden, gelte noch das bisherige Recht, hält der Regierungsrat fest.

25.11.2021 :: pd