Kredit für Corona-Massnahmen 2022

Kanton Bern: Die Gesundheits- und Sozialkommission sagt «Ja, aber...» zum 50-Millionen-Kredit für Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie im kommenden Jahr.

Der vom Regierungsrat beantragte Kredit beinhaltet unter anderem Kosten für die Weiterführung der Impfkampagne, der Testzentren und des Kontaktmanagements. Die Notwendigkeit des Kredits von 49,86 Millionen Franken war in der Gesundheits- und Sozialkommission (GSoK) unbestritten, wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht. Die Mehrheit empfiehlt dem Grossen Rat die Genehmigung des Kredits. Sie fordert jedoch, dass das in seiner heutigen Form kostenintensive Contact Tracing laufend auf Kosten und Nutzen überprüft wird. Wo sinnvoll, soll noch mehr auf digitale Kanäle abgestützt werden.


Rahmenkredite für soziale Angebote 

Weiter hat die GSoK erstmals über die neuen Rahmenkredite gemäss dem «Gesetz über die sozialen Leistungsangebote» befunden. Dieses definiert neu, wer für die Ausgabenbewilligung zuständig ist – in Bereichen wie Betreuung und Pflege, Gesundheitsförderung und Suchthilfe, Familien-, Kinder- und Jugendförderung sowie berufliche und soziale Integration. Für 2022 und 2023 belaufen sich die Rahmenkredite insgesamt auf 230 Millionen Franken. Die Kommissionsmehrheit stimmt den Krediten grundsätzlich zu.

Schliesslich hat die GSoK die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes vorberaten. Damit soll auch eine Änderung des Spitalversorgungsgesetzes zur Weiterbildung in den universitären Medizinalberufen geregelt werden. Die Kommission empfiehlt dem Grossen Rat die Vorlage anzunehmen. Sie beantragt aber auch Ergänzungen: Der Regierungsrat soll die Möglichkeit erhalten, unterversorgte ärztliche Fachrichtungen und Regionen bei der Weiterbildung noch stärker zu gewichten.

Über alle Vorlagen debattiert der Grosse Rat in der kommenden Wintersession.


18.11.2021 :: pd