Kanton Luzern: Vor einem Jahr haben die Stimmberechtigten die kantonale Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!» angenommen. Sie verpflichtet Vermieterinnen und Vermieter beim Abschluss eines Mietvertrages, den vorherigen Mietzins bekanntzugeben und allfällige Erhöhungen zu begründen. Massgebend ist der von Statistik Luzern erhobene aktuelle Leerwohnungsbestand. Liegt dieser im ganzen Kanton unter 1,5 Prozent, tritt die Pflicht in Kraft. Per Stichtag 1. Juni 2021 lag die Quote mit 1,23 Prozent erstmals unter diesem Grenzwert. Aus diesem Grund erlässt der Regierungsrat nun eine Formularpflicht. Sie gilt für den ganzen Kanton.
Die Formularpflicht tritt auf den 1. November 2021 in Kraft und gilt bis auf weiteres für Mietverträge, die ab diesem Termin abgeschlossen werden. Das Formular steht per 1. Oktober 2021 bei der Schlichtungsstelle Miete und Pacht zum Download zur Verfügung.