Error compiling Razor Template (contact the administrator for more details)

Nur noch digitale Baugesuche

Kanton Bern: Ab März 2022 müssen alle Baugesuche elek- tronisch eingereicht werden. Der Kanton verspricht sich eine Vereinfachung und eine Einsparung von über drei Millionen Franken.

Bereits seit 2019 können im Kanton Bern Baugesuche freiwillig über das elektronische Baubewilligungsverfahren (E-Bau) eingereicht werden. Seither werden rund 5000 von jährlich 20´000 Baugesuchen elektronisch abgewickelt. Ab dem 1. März 2022 ist die Verwendung von E-Bau obligatorisch: Die Gesuche werden dort ausgefüllt, die Pläne hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das ausgedruckte und unterschriebene Baugesuch sei bei der Gemeinde aber weiterhin auch physisch einzureichen, teilt der bernische Regierungsrat mit. Dies sei nötig, solange das Verwaltungsrechtspflegegesetz noch eine Unterschrift von Hand verlange. Die Revision des Gesetztes ist in Planung.

Die Einsparungen dank E-Bau sollen bei rund 3,2 Millionen Franken pro Jahr liegen. Die Papierversion des Bewilligungsverfahrens beinhaltete rund 350´000 Postsendungen auf 1,2 Millionen Seiten pro Jahr. 339 Gemeinden, zehn Regierungsstatthalterämter und Dutzende Amts- und Fachstellen bearbeiten die Baugesuche. Dank dem Digitalisierungsschritt könne das ganze Verfahren effizienter abgewickelt werden, so der Regierungsrat weiter. Zudem würden die Pläne präziser, und der aktuelle Verfahrensstand sei jederzeit abrufbar.

Die elektronische Vorprüfung und die Genehmigung der Nutzungspläne werden ab März etappenweise über fünf Jahre in allen bernischen Gemeinden eingeführt. In der Übergangsphase wird es Gemeinden geben, die noch über eine Nutzungsplanung in Papierform verfügen.

30.09.2021 :: pd