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Erotikbetriebe wieder offen

Kanton Luzern:

Angesichts der per 19. April in Kraft getretenen Lockerungen der Corona-Schutzmassnahmen hat der Luzerner Regierungsrat beschlossen, die Schliessung der Erotik- und Sexbetriebe sowie das Verbot der Sexarbeit im Kanton Luzern aufzuheben. «Der Betrieb dieser Einrichtungen beziehungsweise die Erbringung sexueller Dienstleistungen ist nur unter Anwendung von Schutzkonzepten erlaubt, welche mittlerweile auch für die Erotik- und Sexbranche bestehen», hält das Gesundheits- und Sozialdepartement fest.

Die Luzerner Regierung hat weiter beschlossen, die übrigen kantonalen Massnahmen in der Covid-19-Verordung vorerst bis Ende Mai zu verlängern. Es sind dies die Regelung des Besuchsrechts in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Kurhäusern, die Einstellung des Nachtnetz-Angebots im ÖV, die Festlegung der Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber von Einrichtungen und Betrieben mit Maskenpflicht und die Maskenpflicht bei Personentransporten im Individualverkehr.

29.04.2021 :: pd