Reglemente: Eines gelöscht, eines neu

Zäziwil: Die Gemeinde hat in der Spezialfinanzierung «Auflösung Elektrizitätsversorgung» ein Eigenkapital von 4,4 Millionen Franken – kann dieses aber nur eingeschränkt einsetzen.

Um mehr Handlungsspielraum zu haben, hat der Gemeinderat Zäziwil beschlossen, die Spezialfinanzierung «Auflösung Elektrizitätsversorgung» und das dazugehörige Reglement per 1. Januar 2022 aufzuheben. Der Bestand dieser Spezialfinanzierung werde zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich 4,405 Millionen Franken betragen, teilt der Gemeinderat mit. Nun soll das Geld in den Allgemeinen Haushalt übergehen. Reicher ist die Gemeinde Zäziwil trotz des Zustupfs nicht – «es hat schon vorher als Eigenkapital gegolten», erklärt Gemeindepräsident Urs Hirschi. 

Die Rechnungsabschlüsse stabilisiert

Ins Leben gerufen hat die Gemeinde die Spezialfinanzierung per 2008, als sie die Elektrizitätsversorgung an die BKW abgetreten hat. Der Betrag von ursprünglich knapp sechs Millionen Franken hat der Gemeinderat seither eingesetzt, um den Finanzhaushalt zu stabilisieren. Beispielsweise für die Abschreibungen der Turnhallensanierung. Mit der Änderung des Rechnungsmodells von HRM 1 auf HRM 2 per 2016 sind reine Vorfinanzierungen im Sinne von Reserven für künftige Vorhaben nicht mehr zulässig, orientiert der Gemeinderat. Die Mittel aus Spezialfinanzierungen hingegen könnten nur zweckgebunden «zur Erfüllung einer bestimmen, öffentlichen Aufgabe» eingesetzt werden. 

Weiter hat der Gemeinderat ein Reglement erlassen im Zusammenhang mit den Konzessionen der BKW. Den Strombezügern wird eine «Abgabe an Gemeinde» in Rechnung gestellt. Damit diese auch wirklich an die Gemeinde weitergeleitet wird, ist gemäss eines Bundesgerichtsentscheids eine rechtliche Grundlage nötig – indem der Gemeinderat ein entsprechendes Reglement erlassen hat, schliesst er diese Rechtslücke.

15.04.2021 :: Bruno Zürcher (zue)