Politische Bildung und Medien fördern

Kanton Bern: Der Regierungsrat will das Informationsgesetz anpassen. Medien sollen indirekt gefördert werden können. Medienkompetenz und politische Bildung sollen gestärkt werden.

Das geltende Informationsgesetz stammt aus dem Jahr 1993, nun soll es den heutigen Bedürfnissen und der technologischen Entwicklung angepasst werden. Insbesondere Internet und Social Media hätten eine zentrale Rolle in der Behördenkommunikation erhalten, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. «Die Information ist nicht mehr nur einseitig, sondern hat sich mit Hilfe der neuen Medien zu einem viel intensiveren Dialog zwischen den Behörden und der Öffentlichkeit entwickelt.» 

Medienvielfalt erhalten

Neben der Anpassung an die technologische Entwicklung schafft die Revision des Informationsgesetzes auch die gesetzlichen Grundlagen, damit die Berner Medien beziehungsweise deren Umfeld vom Kanton finanziell gefördert werden können. «Die Unterstützung soll indirekt wirken, so dass die Unabhängigkeit der Medien dadurch nicht gefährdet wird», hält der Regierungsrat fest. Die Vorlage beschränkt die Förderung zudem auf «Medien mit Berichterstattungen zu kantonalen und lokalen Themen mit politischer Relevanz». Ziel sei es, die zunehmend gefährdete publizistische Medienvielfalt im Kanton Bern auch in Zukunft sicherzustellen. Beispiele für eine indirekte Medienförderung wären etwa die finanzielle Unterstützung von Nachrichtenagenturen, Finanzhilfen für digitale Medieninfrastrukturen oder für Institutionen, die ihrerseits Medien unterstützen, etwa durch vergünstigte Aus- und Weiterbildungsangebote für Journalistinnen und Journalisten.

Junge Menschen erreichen

«Die Veränderungen der Medienlandschaft und des Medienkonsums führen dazu, dass lokale, regionale und kantonale Themen vor allem junge Menschen immer weniger erreichen», findet der Regierungsrat. Dies könne dazu führen, dass sie sich weniger aktiv am politischen Leben beteiligten. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, schaffe das Informa-
tionsgesetz die gesetzlichen Grundlagen für die Unterstützung von Informationsangeboten und Projekten, welche die politische Bildung oder die Medienkompetenz fördern. Dies können eigene Angebote des Kantons sein, wie beispielsweise Rathausführungen oder der Aufbau eines Insta-
gram-Auftritts für junge Menschen. Angebote können aber auch mit externen Partnerinnen und Partnern erarbeitet werden.

Das revidierte «Gesetz über die Information der Bevölkerung» ist bis am 9. Juli in der Vernehmlassung.

15.04.2021 :: pd