Versorgung mit Löschwasser in ländlichen Gemeinden verbessern

Versorgung mit Löschwasser in ländlichen Gemeinden verbessern
Mit den Änderungen im Gesetz über den Feuerschutz soll die Brandbekämpfung verbessert werden. / Bild: zvg
Kanton Luzern: Brände sollen besser bekämpft werden können. Dazu braucht es mehr Löscheinrichtungen und eine breiter abgestützte Finanzierung. Das ist gerade auf dem Land wichtig.

«Bei abgelegenen Höfen, wie es sie im Entlebuch viele gibt, besteht zunehmend das Problem der Versorgung mit Löschwasser», sagt Godi Studer, Kommandant der Feuerwehr Escholzmatt-Marbach. In Trockenperioden trocknen viele Bäche aus, die als Bezugsort für Löschwasser vorgesehen sind. Vielfach sind die Höfe nicht an die Wasserversorgung angeschlossen, es gibt also auch keine Hydranten. «Das Problem hat sich in den letzten Jahren verschärft und wird sich mit dem Klimawandel weiter zuspitzen», betont Studer. Er gehörte der kantonalen Projektgruppe an, die Vorschläge für die Anpassung des Gesetzes über den Feuerschutz ausarbeitete. Die Botschaft dazu hat der Regierungsrat kürzlich zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Die zwei Kernpunkte (siehe Kasten): Mehr Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer sollen an den Neubau einer Löscheinrichtung bezahlen. Dazu zählen neu auch Alternativen zu Hydranten wie etwa Löschbehälter und -weiher. 

Wertvolle Zeit geht verloren

Sei in der Nähe eines Gebäudes kein Löschwasser vorhanden, erschwere das die Arbeit der Feuerwehr erheblich, weiss Godi Studer aus Erfahrung. Es müssen Transportleitungen gelegt werden, um Löschwasser herbeizuführen, manchmal bis zu zwei Kilometer. «Je nach Länge und Höhenmeter müssen für den Druckaufbau dazwischen Motorspritzen eingebaut werden», schildert der Feuerwehrkommandant den Ablauf. Das koste wertvolle Zeit. Auch sei die Leistung wegen des reduzierten Drucks vermindert. Mit einem Tanklöschfahrzeug könne zwar schnell Wasser herbeigeführt werden, doch reichten die 1500 bis 2000 Liter nur für den Ersteinsatz, das heisst, um Personen und Tiere zu evakuieren. «Benachbarte Gebäude können damit beispielsweise nicht geschützt werden», gibt Studer zu bedenken. Es sei deshalb wichtig, dass auch abgelegene Höfe über eine Löschwassereinrichtung verfügten. «Genau das soll mit der Änderung des Feuerschutzgesetzes gefördert werden. Dank einer breiter abgestützten Finanzierung können mehr solche Bezugsorte erstellt werden.» Besonders wichtig für ländliche Gemeinden sei, dass auch Wasserbehälter oder fixe Stauvorrichtungen in einem Bach finanziert würden. «Selbst ausgediente Jauchegruben eignen sich», ergänzt Godi Studer. 

Befürchtungen der Landgemeinden

In der Vernehmlassung sprach sich eine deutliche Mehrheit für die Gesetzesänderung aus. Kritik kam vor allem von den Gemeinden in der Region Luzern West, dazu gehört auch das Entlebuch, sowie vom Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband. Sie äusserten die Befürchtung, dass Landwirtschaftsbetriebe überdurchschnittlich stark zur Kasse gebeten würden. Dass die Auswirkungen der Gesetzesänderung primär in ländlichen Gebieten und im Speziellen in der Landwirtschaft zu spüren sein würden, sei richtig, hält der Regierungsrat in seiner Botschaft fest. Eine Unterversorgung bestehe fast nur in diesen Regionen, und das Brandrisiko sei bei landwirtschaftlichen Gebäuden etwa doppelt so hoch wie bei allen anderen. Jedoch sei es keineswegs das Ziel, ländliche Gebiete flächendeckend mit Löscheinrichtungen auszustatten. Die teilweise bestehende Unterversorgung solle nur punktuell auf Antrag der Gemeinden behoben werden, und zwar dort, «wo dies mit verhältnismässigem Aufwand möglich ist und eine gesamtheitliche Sicht auf das Gebiet dies nahelegt».

Auch wer weiter entfernt wohnt, soll künftig zahlen

Neue Löscheinrichtungen werden zum grössten Teil von der Gebäudeversicherung Luzern und von der betreffenden Gemeinde finanziert. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Gebäudeeigentümer müssen heute nur Hydranten mitfinanzieren, und dies auch nur dann, wenn sie maximal 100 Meter von ihrem Gebäude entfernt sind. «Viele Gemeinden bekunden zunehmend Mühe, genügend Mittel für Löscheinrichtungen, insbesondere Löschwasserbehälter, bereitzustellen», schreibt der Regierungsrat in seiner Botschaft zur Änderung des Gesetzes über den Feuerschutz. Mit der modernen Feuerwehrtechnik würden zudem auch Gebäudeeigentümer in einem weiteren Umkreis in den Genuss eines effizienten Feuerschutzes kommen, ohne sich an der Finanzierung beteiligen zu müssen. 

Deshalb soll nun dieser Radius auf 400 Meter erweitert werden. Neu können zudem neben Beiträgen für Hydranten auch Abgaben für andere Wasserbezugsorte wie etwa Löschwasserbehälter und -weiher erhoben werden. Die Höchstgrenze des einmaligen Beitrags wurde aufgrund der Vernehmlassung von zwei auf ein Prozent des Gebäudeversicherungswerts festgelegt.

Verantwortlich für die Bereitstellung von Löscheinrichtungen sind weiterhin die Gemeinden. 

Die Gesetzesänderung geht zur Beratung an den Kantonsrat.

25.03.2021 :: Silvia Wullschläger (sws)