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GVO-Moratorium verlängern

Kanton Luzern:

In seiner Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Gentechnikgesetzes begrüsst der Luzerner Regierungsrat die Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Angesichts der Herausforderungen, die insbesondere die neuen gentechnischen Verfahren mit sich bringen, ist der Regierungsrat der Meinung, dass ein ersatzloses Auslaufen des Moratoriums verfrüht sei. Nicht nur fehle es an konkretisierenden Vorschriften und Ausführungsbestimmungen im Umgang mit GVO, es bestehe auch aus wissenschaftlicher Sicht grosse Unsicherheit, wie sich die neuen gentechnischen Verfahren auf Mensch, Tier und Umwelt auswirken, ist der Regierungsrat der Meinung. Die Verwendung von GVO, ohne dass negative Auswirkungen zweifelsfrei ausgeschlossen sind, gefährde zudem die für die Landwirtschaft zentrale Qualitätsstrategie, so die Regierung weiter. 

Mit der Verlängerung des Moratoriums werden im Sinne des Vorsorgeprinzips Gefährdungen und Beeinträchtigungen durch gentechnisch veränderte Organismen frühzeitig begrenzt.

18.02.2021 :: pd