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Reglement für Konzessionsabgabe

Röthenbach:

Der heutige Konzessionsvertrag mit der BKW darf gemäss Abklärungen des Verbandes Bernischer Gemeinden nur gestützt auf eine Rechtsgrundlage in einem Gemeindeerlass abgeschlossen werden. Eine solche Rechtsgrundlage fehlt in vielen Gemeinden, so auch in Röthenbach. Der Gemeinderat hat nun ein Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung zu Handen der Gemeindeversammlung vom 4. Juni beschlossen. «Sobald das Reglement vorliegt, soll auch der Vertrag mit der BKW erneuert werden», schreibt der Gemeinderat.

18.02.2021 :: pd