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Impfungen in Apotheken

Kanton Bern:

Mit einer Anpassung der Covid-19-Verordnung ermächtigt und beauftragt der bernische Regierungsrat die Apothekerinnen und Apotheker, die bereits über eine Bewilligung zur Durchführung von gewissen Impfungen verfügen, Covid-19-Impfungen in ihrer Apotheke durchzuführen. Gemäss der Epidemienverordnung des Bundes müssen die jeweiligen Kantone den Auftrag ausdrücklich erteilen, damit der Bund die Kosten für diese Impfungen übernimmt. «Aufgrund der stockenden Impfstofflieferungen wird es allerdings noch Wochen bis einige Monate dauern, bevor die Impfungen in den Apotheken starten können», schreibt der Regierungsrat in einer Medienmitteilung.

11.02.2021 :: pd