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Personendaten zusammenführen

Kanton Bern:

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das Gesetz über die zentralen Personendatensammlungen (PDSG) in Kraft gesetzt. Dieses soll erlauben, die bestehenden bernischen Personendatensammlungen zusammenzuführen, um Doppelspurigkeiten zu reduzieren. Der Grosse Rat hat das PDSG in der Frühlingssession 2020 verabschiedet. «Kurzfristig soll für die zentralen Personendatensammlungen die Verwaltung der Zugriffsberechtigungen vereinfacht werden», schreibt die Finanzdirektion.

Die neue Gesetzgebung über die zentralen Datensammlungen weise die Verantwortung für die Informationssicherheit und den Datenschutz klar zu, hält die Finanzdirektion  fest. Die Steuerung der Zugriffsrechte werde vereinfacht und damit sicherer. Auch die Transparenz gegenüber der Bevölkerung über die Bearbeitung ihrer Daten werde verbessert. Zudem soll die Meldepflicht der Bevölkerung vereinfacht werden: «Die Meldung bei der Einwohnerkontrolle erfüllt dank elektronischer Schnittstellen auch die militärische Meldepflicht.» Weitere Schnittstellen sind im Aufbau, so zum Beispiel bei der Meldepflicht gegenüber dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt.

11.02.2021 :: pd