Fahrzeugsteuer soll angepasst werden

Kanton Bern: Die Mehrheit der Sicherheitskommission ist für die ökologische Ausgestaltung der Strassenverkehrssteuer. Damit werde die gewünschte Lenkungswirkung erreicht.

Im Hinblick auf die Frühlingssession 2021 des Grossen Rates hat die Sicherheitskommission (SIK) die Änderung des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge vorberaten. Sie beantragt dem Grossen Rat der Gesetzesänderung zuzustimmen. Für die Kommissionsmehrheit ermöglicht das angepasste Gesetz mit der Kombination der Besteuerung der Fahrzeuge nach Gewicht und CO2-Ausstoss die umweltpolitisch angestrebte Lenkungswirkung. Es setze die richtigen Anreize, die Änderungen seien zeitgemäss und berücksichtigten den Technologiewandel. Mit einer Bemessung des Steuerwerts, der technologieneutral und nicht vom Antrieb abhängig ist, werde dem auch Rechnung getragen. Lastwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge werden weiterhin nach dem alten System berechnet. «Das entlastet das Gewerbe und die Landwirtschaft», so die SIK.

Eine Minderheit der Kommission will nicht auf die Vorlage eintreten, weil sich das geltende Gesetz acht Jahre nach der Volksabstimmung zu den Steuern für Motorfahrzeuge noch bewähre. Die Verknüpfung mit der Klimadebatte greife zu wenig weit. Ausserdem sei von einer Steuererhöhung vor allem die Bevölkerung in den Randregionen betroffen.

Wenn der Grosse Rat auf die Vorlage eintritt, verlangt die SIK-Minderheit, dass im neuen Gesetz keine Systemänderung verankert wird und die Berechnungsgrundlagen für die Motorfahrzeugsteuern gleichbleiben.

11.02.2021 :: pd