Skigebiete unter Auflagen geöffnet

Kanton Luzern: Seit dem 8. Januar haben nun auch die Luzerner Skigebiete geöffnet – jedenfalls zeitweise. Vorläufig läuft der Betrieb jeweils nur von Donnerstag bis Sonntag.

Wegen der Covid-19-Pandemie mussten die Luzerner Skigebiete ihren Betrieb seit dem 22. Dezember einstellen. Das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) hat nun entschieden, den Betreibern der Wintersportgebiete die Bewilligung zu erteilen. Diese sei jedoch an strenge Auflagen geknüpft und könne widerrufen werden. Es gelten folgenden Auflagen:

• Vorerst bis am 7. Februar sind die Skigebiete jeweils zwischen Donnerstagmorgen und Sonntagabend offen.

• Es gilt eine grundsätzliche Kapazitätsbeschränkung der Gäste, die bei 66 Prozent liegt (der Wert bemisst sich nach der Anzahl der Gäste an Spitzentagen).

• Die von den Bergbahnbetreibern angelegten Schlittelwege sowie Snowparks und andere Schneesportanlagen bleiben bis auf Weiteres geschlossen, um das Verletzungsrisiko und die damit einhergehende Gefahr von Hospitalisationen gering zu halten.

• Einzelne Pistenabschnitte werden aus Gründen der Unfallprävention vorerst nicht geöffnet (insbesondere schwarze Pisten).

• Die Konsumation in Restaurationsbetrieben ist nicht möglich, es stehen jedoch Take-away-Angebote zur Verfügung. Zudem gilt ein Alkoholverbot.

• Die Mitarbeitenden der Skigebiete, die in direktem Kundenkontakt stehen, müssen sich wöchentlich einem Corona-Test unterziehen.

An einem weiteren Treffen zwischen den kantonalen Behörden und Vertretern der Skigebiete nächste Woche wird besprochen, wie das weitere Vorgehen aussieht – dies unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage und der Auslastung der Spitalkapazitäten.

14.01.2021 :: pd