Sonderkredit für Härtefälle

Kanton Luzern: Der Kanton will gemeinsam mit dem Bund Unternehmen finanziell unterstützen, die von der Corona-Krise hart getroffen sind. Der Regierungsrat beantragt 25 Millionen Franken.

Das Covid-19-Gesetz sieht vor, dass der Bund sich an Härtefallmassnahmen für Unternehmen beteiligt, die von der Corona-Krise stark betroffen sind. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Kantone sich finanziell beteiligen.

Der Luzerner Regierungsrat beantragt daher dem Kantonsrat, einem Sonderkredit von 25 Millionen Franken für die Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen zuzustimmen. Das Dekret wird dem Kantonsrat in der Dezembersession vorgelegt. Bereits im Dezember plant der Regierungsrat die kantonale Härtefalllösung auf dem Verordnungsweg zu verabschieden, damit die Luzerner Unternehmen Anfang nächstes Jahr mit Bürgschaften und A-fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden können. Die Kriterien für die zu unterstützenden Unternehmen werden aktuell ausgearbeitet.

Unterstützung im Kulturbereich

Mit der Covid-19-Kulturverordnung schuf der Bund im Oktober die rechtlichen Grundlagen, um die per Notrecht beschlossenen Massnahmen aufrecht erhalten zu können. Dies betrifft die Lebenskostenzuschüsse für Kulturschaffende bei Suisseculture Sociale, die Unterstützung für Kulturvereine im Laienbereich bei ihren Dachverbänden und Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen in ihren jeweiligen Kantonen. Das Covid-19-Gesetz gilt für die Zeitdauer von Oktober 2020 bis Ende Dezember 2021. Die neuen Gesuche um eine Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen können im Kanton Luzern ab Dezember eingegeben werden.

26.11.2020 :: pd