Einfacheres und rascheres Verfahren

Kanton Bern: Die Gemeinden und der Kanton wollen das Raumplanungsverfahren beschleunigen. Der Handlungs­spielraum der Gemeinden soll grösser werden.

Mit den Verschärfungen des Raumplanungsrechts der letzten Jahre wurden Planungsverfahren zunehmend komplexer und aufwändiger. Wegen der wachsenden Geschäftslast konnte das zuständige Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) Vorprüfungen oft nicht innert der dreimonatigen Ordnungsfrist durchführen. Deshalb forderten die Gemeinden seit längerem ein einfacheres und rascheres Verfahren sowie mehr Handlungsspielraum. Auch die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) anerkannte den Handlungsbedarf. «Denn Raumplanung soll Entwicklungen ermöglichen, nicht behindern», meint Regierungsrätin Evi Allemann. 

Vieles zu Beginn klären

Um Optimierungen zu prüfen, setzten DIJ und der Verband Bernischer Gemeinden (VBG) im Juni 2019 das Kontaktgremium Planung ein. Die Beteiligten haben sich auf Massnahmen zur Beschleunigung der kommunalen Planungsverfahren geeinigt. «Im Fokus steht, möglichst viele Fragen schon zu Beginn des Verfahrens zu klären und die Verantwortung der Gemeinden zu stärken», steht in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Dazu gehört etwa ein Startgespräch zwischen Gemeinde und AGR am Anfang der Planung, um Stolpersteine frühzeitig zu beseitigen. Weiter wird das AGR künftig den Gemeinden auf Wunsch eine Themenliste mit zu klärenden Fragen kommunizieren sowie Amts- und Fachberichte vermehrt frühzeitig den Gemeinden weiterleiten. Die Interessenabwägung obliegt im Vorprüfungs- und Genehmigungsverfahren der Gemeinde und nicht dem AGR. Dieses überprüft die Interessenabwägung einzig auf ihre Rechtmässigkeit. Viele Massnahmen könnten ab sofort umgesetzt werden. Drei Punkte benötigten eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen, steht in der Medienmitteilung. 

Umsetzung begleiten

«Es ist vieles gegangen und es bleibt noch viel zu tun», betont Daniel Bichsel, Präsident des VBG. Das Kontaktgremium Planung bleibe deshalb bestehen, um die Umsetzung der Massnahmen mit einem Monitoring zu begleiten und falls nötig weitere Optimierungen zu formulieren. Auch das Genehmigungs- und das Beschwerdeverfahren sollen überprüft werden. «Raumplanung leistet einen wesentlichen Beitrag an eine hohe Lebensqualität, sichert gute Standortvoraussetzungen für die Wirtschaft und trägt zum Schutz der Umwelt bei. Es ist deshalb wichtig, Raumplanungsverfahren effizient abzuwickeln», unterstreicht Regierungsrätin Evi Allemann.

19.11.2020 :: pd