Kredite und mehr Geld für Härtefälle

Kanton Bern: Der Regierungsrat lehnt den Entwurf für die Covid-19-Härtefallverordung des Bundes ab. Er spricht sich für mehr Mittel und das Reaktivieren der Covid-19-Kredite aus.

Der Regierungsrat kommt in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bundesrat zum Schluss, dass die vorliegende Covid-19-Härtefallverordnung der aktuellen Ausgangslage nicht gerecht werde. Den Umfang der bereitgestellten Bundesmittel erachtet er als eindeutig zu tief. Die Lagebeurteilung des Bundes vom Spätsommer sei aufgrund der Auswirkungen der zweiten Corona-Welle weitgehend überholt. «In der vorliegenden Form umgesetzt, würde die Verordnung kantonal unterschiedliche, unkoordinierte und ineffiziente Lösungen schaffen», findet der Regierungsrat. Zudem sei eine Umsetzung im Sinne von Soforthilfe nicht möglich. Er lehnt den vorliegenden Verordnungsentwurf deshalb ab und fordert den Bund dazu auf, im Bereich der Härtefallmassnahmen einen anderen Weg einzuschlagen. 

Eine Milliarde für Härtefälle

Der Regierungsrat ersucht den Bundesrat, auf bewährte Unterstützungsinstrumente zu setzen. Neben der Kurzarbeit und dem Covid-19-Erwerbsersatz soll dabei insbesondere das Instrument der Covid-19-Kredite im Vordergrund stehen. «Diese Kredite bieten ein zielführendes Instrument, um langfristig erfolgreiche Unternehmen vor einem Konkurs zu bewahren», schreibt der Regierungsrat. Er schlägt vor, die Härtefall-Lösung des Bundes neu in das reaktivierte Covid-19-Kreditwesen zu integrieren. Ein Unternehmen könnte so parallel zum Antrag auf einen Covid-19-Kredit auch ein Härtefallgesuch stellen. Sollte dieses bewilligt werden, könnte ein Teil des Kredites später erlassen werden, so die Idee. Den Lead für dieses Härtefallprogramm soll der Bund übernehmen. Die für Härtefälle vorgesehenen Bundesmittel von 200 Millionen müssen gemäss Regierungsrat auf mindestens eine Milliarde Franken aufgestockt werden. Die Kantone sollen sich finanziell mit höchstens 20 Prozent beteiligen. Um den vielen Unternehmen, die unverschuldet in ihrer Existenz bedroht seien, rasch helfen zu können, sei eine Änderung des Covid-19-Gesetzes noch im Dezember nötig.

19.11.2020 :: pd