50, nicht 15 Trauergäste erlaubt

Kanton Bern:

Ab sofort dürfen wieder bis zu 50 Personen an einer Beerdigung teilnehmen. Eine entsprechende Anpassung von Artikel 6 der Covid-19-Verordnung hat der Regierungsrat letzten Freitag beschlossen. Die Zusammenführung verschiedener Verordnungen zu einem Erlass habe der Regierungsrat zuvor unter hohem Zeitdruck verabschiedet. Dabei sei die Regelung, welche eine Höchstzahl für die Teilnahme an Beerdigungen von 50 Personen ermöglichte, versehentlich gestrichen und damit die Zahl der Trauergäste auf maximal 15 Personen beschränkt worden, lautet die Begründung für die Anpassung. Damit gilt für Beerdigungen im Kanton Bern die gemäss Bundesregelung zulässige Höchstzahl von 50 Teilnehmenden.

12.11.2020 :: pd