Änderung des Volksschulgesetzes

Kanton Bern:

Der Regierungsrat hat die Änderung des Volksschulgesetzes zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die Bestimmungen zur Besonderen Volksschulbildung sowie zur Talentförderung wurden von der vorberatenden Bildungskommission positiv aufgenommen. Der Regierungsrat folgt den eingegangenen Anträgen der Kommissionmehrheit grösstenteils. Demgegenüber lehnt er eine Integration der pädagogisch-therapeutischen Massnahmen im Vorschulbereich sowie der heilpädagogischen Früherziehung in das Volksschulgesetz ab. «Dadurch entstehende Schnittstellen wären weder aus gesetzgeberischer noch aus sachlicher Sicht sinnvoll», hält der Regierungsrat fest. Weiter solle die Anzahl der Lehrmittel aus pädagogischen Überlegungen überschaubar bleiben. Ein Antrag der Kommission zur Einführung einer neuen Regelung in diesem Bereich wird daher abgelehnt. Zudem möchte der Regierungsrat an der Möglichkeit festhalten, sich an Verlagsunternehmen zu beteiligen. «Durch eine Streichung dieser Möglichkeit würde der Handlungsspielraum des Kantons eingeschränkt», findet der Regierungsrat.

12.11.2020 :: pd