Kanton und Stiftung helfen Härtefällen

Kanton Luzern: Der Kanton unterstützt gemeinsam mit der Albert Koechlin Stiftung coronabedingte Härtefälle im Bereich Wirtschaft. Auch verschiedene Hilfswerke erhalten Gelder.

Die Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kantonen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hätten sich als erfolgreich erwiesen, schreibt der Luzerner Regierungsrat in einer Mitteilung. Punktuell zeigten sich dennoch Lücken. Bereits jetzt sei klar, dass aus der nationale Härtefallklausel Zahlungen erst Anfang 2021 erfolgen könnten. Die Luzerner Härtefalllösung ermögliche nun Zahlungen ab sofort bis Ende Jahr. «Besonders bei kleineren Unternehmen braucht es unter Umständen nicht nur Massnahmen zur Sicherung der Liquidität, sondern auch Unterstützung zu einer möglichst raschen Neuorientierung hin zu zukunftsfähigen Strukturen», hält Finanzdirektor Reto Wyss fest. Vorderhand seien die Zielgruppe Unternehmen, die unverschuldet und trotz eigener Bemühungen und bereits erfolgter Unterstützung in Schwierigkeiten geraten seien. 

Finanzielle Hilfe und Beratung

Die Härtefallregelung hat der Kanton gemeinsam mit der in Luzern ansässigen Albert Koechlin Stiftung aufgegleist. «Die Unterstützung erfolgt durch zusätzliche Kredite, A-fonds-perdu-Zahlungen sowie massgeschneiderte Beratungsleistungen», informiert der Regierungsrat. Die Albert Koechlin Stiftung stelle einen Kredit im Umfang von 600’000 Franken zur Verfügung. Der Kanton Luzern werde A-fonds-perdu-Beiträge aus dem Lotteriefonds im Umfang von 500’000 Franken einbringen. Der maximale Förderbeitrag pro Unternehmen belaufe sich auf 100’000 Franken; rund die Hälfte davon in Form eines Kredits, die andere Hälfte als A-fonds-perdu-Beitrag. Zusätzlich würden alle unterstützten Unternehmen durch ITZ Innovations-Transfer Zentralschweiz gecoacht, steht weiter in der Mitteilung.

Bereitschaft zur Weiterentwicklung

Der Regierungsrat hat ein Expertengremium mit der Selektion der eingehenden Anträge beauftragt. Details zu den festgelegten Kriterien werden auf der Website des kantonalen Finanzdepartements aufgeführt. 

Einsitz im Gremium nimmt auch Marianne Schnarwiler, Geschäftsführerin der Albert Koechlin Stiftung. Im Sinne der finanziellen Nachhaltigkeit gelte es, die Mittel gezielt einzusetzen, betont sie. So konzentriere sich die Unterstützung auf einzelne, volkswirtschaftlich relevante Klein- und Mittelunternehmen, die von der Corona-Pandemie in besonderem Masse betroffen seien. «Seitens der Unternehmen ist dabei auch die Bereitschaft für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung des Unternehmens mit langfristig intakten Perspektiven unabdingbar», sagt Marianne Schnarwiler.

Zusätzlich zu diesem Massnahmenpaket für Härtefälle bei Unternehmen hat die Luzerner Regierung Zahlungen in der Höhe von 150’000 Franken an verschiedene Hilfswerke ausgelöst. Diese sollen in regionalen, -nationalen und internationalen Projekten zur Dämpfung der Folgen der Covid-19 Pandemie beitragen.

08.10.2020 :: pd