Gemeindeordnung der Zeit angepasst

Mirchel: An der Gemeinde­ver­sammlung wurde der Zweck­änderung des Gemeindeverbandes Grosshöchstetten zugestimmt. Angepasst wurde auch die ­Gemeindeordnung von Mirchel.

Gerade einmal zehn Stimmberechtigte, inklusive Gemeinderat, fanden den Weg in die Aula des Schulhauses Mirchel. Entsprechend unumstritten verliefen die drei Abstimmungen, wie diejenige über die Zweckänderung des Gemeindeverbandes Grosshöchstetten. Früher war dieser Gemeindeverband, zu dem auch Mirchel gehört, für viele Bereiche zuständig. Bereits vor Jahren gingen einige davon, namentlich die Lebensmittelkontrolle, die Finanzierung des Defizits der Spitex-Dienste sowie das Mietamt, an den Kanton über. Mit der Totalrevi-sion der Verbandsverordnung wird auch der Unterricht für Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH, früher Hauswirtschaft) aus dem entsprechenden Artikel der Verbandsverordnung gestrichen. Das heisst, dass nun jede Gemeinde ihren WAH-Unterricht selber organisiert. Der einzige Bereich, der im Gemeindeverband Grosshöchstetten verbleibt, ist das Bestattungswesen.

Nachdem der Gemeindeverband der entsprechenden Totalrevision der Verbandsverordnung zugestimmt hatte, trat die neue Verordnung am 1. Januar 2020 in Kraft. Die öffentliche Auflage verlief ohne Einsprache. An der Gemeindeversammlung vom letzten Donnerstag gab es ebenfalls keine Diskussionen und die Stimmberechtigten nahmen den Antrag der Gemeinde ohne Gegenstimme an.

Möglichkeit des Referendums

Ebenfalls einstimmig angenommen wurde die neue Gemeindeordnung. Sie löst die seit 20 Jahren bestehende Gemeindeordung ab. «Grundsätzlich werden die bestehenden Bestimmungen übernommen», erklärte Gemeindepräsidentin Ursula Wälti. Die wesentliche Änderung liege im grösseren finanziellen Spielraum des Gemeinderates. Geschäfte zwischen 30’000 und 100’000 Franken müssen neu nicht mehr von der Gemeindeversammlung genehmigt werden – es sei denn, mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten ergreifen das Referendum und verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeversammlung zum Entscheid vorgelegt wird. Geschäfte, die 100’000 Franken übersteigen, kommen weiterhin automatisch vor die Gemeindeversammlung. Neu wird zudem auf die Beschränkung der Amtszeit der Behördenmitglieder verzichtet.

Rechnung besser als budgetiert

Der Allgemeine Haushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 217’000 Franken. Dies sind 204’000 Franken mehr als budgetiert. Der Ertragsüberschuss wird in den Bilanzüberschuss (früher Eigenkapital) gelegt. Somit beträgt der Bilanzüberschuss neu 278’000 Franken. Beim Gesamthaushalt ergibt sich ein Ertragsüberschuss von 206’000 Franken. Die Bruttoinvestitionen betragen 88’000 Franken und liegen somit 92’000 Franken unter dem budgetierten Wert.

17.09.2020 :: Rebekka Schüpbach (srz)