Ja zur Erhöhung der EL-Taxgrenz

Kanton Luzern:

Der Kantonsrat nimmt den Vorschlag des Regierungsrates in erster Lesung an, die Taxgrenze bei Ergänzungsleistungen auf neu 179 Franken festzusetzen. Bislang konnten Luzernerinnen und Luzerner, die in einem Alters- oder Pflegeheim leben, bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) höchstens 141 Franken pro Tag als Heimtaxe anrechnen lassen.

Die neue Finanzierungsregel soll vorerst für zwei Jahre gelten und tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in Kraft. Damit wird dem Urteil des Kantonsgerichts vom 15. Januar 2020 Rechnung getragen. Dieses hat zur Folge, dass rund 2300 EL-Fälle rückwirkend per 1. Januar 2020 neu zu berechnen sind.

Die zweijährige Gültigkeit der Finanzierungsregel bis 2023 soll genutzt werden, um die Wirkung der Übergangsregelung zu beobachten und nötigenfalls gesetzliche Anpassungen, die ab 2023 in Kraft treten sollen, vorzunehmen.

10.09.2020 :: pd