Klimaschutz in die Verfassung

Kanton Bern: Der Klimaschutz soll in der Kantonsverfassung verankert werden. In der Vernehmlassung hat die Mehrheit der Teilnehmenden den neuen Verfassungsartikel befürwortet.

Der Klimaschutz soll als vordringliche Aufgabe des Kantons in der Verfassung verankert werden. Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BAK) hat im Frühjahr zur entsprechenden parlamentarischen Initiative eine Vernehmlassung mit zwei Varianten durchgeführt. «Von den insgesamt 54 Teilnehmenden befürworteten 34 die vorgeschlagene Revision», teilt die BAK mit. Die Mehrheit der Teilnehmenden würden eine explizite Verankerung des Anliegens als dringend nötig erachten. Dies angesichts der grossen Herausforderungen, die die Klimaveränderung auslöse. Eine Minderheit habe in der Vernehmlassung argumentiert, dass der Klimaschutz mit dem Artikel 31 der Kantonsverfassung zum Umweltschutz bereits abgedeckt sei, schreibt die BAK in ihrer Mitteilung.

Mit dem vorgeschlagenen Klimaschutzartikel in der bernischen Kantonsverfassung sollen sich Kanton und Gemeinden gemeinsam engagieren, die Klimaveränderung zu begrenzen und Massnahmen ergreifen, Klimaschäden zu vermeiden oder zu bewältigen. 

Bis 2050 klimaneutral

Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmenden habe bei der Umsetzung des Anliegens der zweiten Variante den Vorzug gegeben, hält die Kommission fest. Diese Variante hat zum Ziel, dass der Kanton Bern bis 2050 klimaneutral sein muss. Neben dem Ziel der Klimaneutralität sollen auch die nachteiligen Auswirkungen der Klimaveränderung begrenzt werden. «Die Massnahmen zur Erreichung dieses Ziels müssen so ausgestaltet sein, dass sie die Volkwirtschaft des Kantons Bern insgesamt stärken sowie umwelt- und sozialverträglich sind», schreibt die BAK weiter. Insbesondere gelte es, Instrumente der Innovations- und Technologieförderung zu nutzen. 

Der Grosse Rat wird sich mit der Verfassungsänderung in der Wintersession 2020 befassen. Letztendlich entscheidet die Stimmbevölkerung des Kantons Bern über die Verfassungsänderung.

10.09.2020 :: pd