Änderungen für vier Jahre belassen

Kanton Luzern:

In seiner Vernehmlassungsantwort zur Anpassung des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2020 begrüsst der Luzerner Regierungsrat grundsätzlich die administrative Entlastung der Bewirtschafter. In seiner Antwort weist der Regierungsrat jedoch darauf hin, dass die Komplexität des agrarpolitischen In-strumentariums und damit auch der Vollzugsaufwand für die Kantone ständig zunehmen würden. Er ist der Meinung, dass eine zentrale und administrative Vereinfachung auch dadurch erreicht würde, wenn beschlossene Änderungen des Landwirtschaftsrechts für vier Jahre unverändert belassen würden.

20.05.2020 :: pd