Ausnahmegesuche an den Statthalter

Kanton Bern: Ab sofort entscheiden die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter über Ausnahmegesuche zur Durchführung von Sitzungen von Gemeindeparlamenten und von Legislativorganen. Dies hat der Regierungsrat in Absprache mit den Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern beschlossen. Er hat den Beschluss zur Umsetzung der Covid-19-Verordnung 2 im Kanton Bern entsprechend angepasst.

In die Zuständigkeit der Regierungsstatthalterämter, Ausnahmegesuche zu behandeln, fallen demnach Versammlungen von Gemeindeparlamenten, Verbandsparlamenten der Gemeindeverbände, Parlamenten von Kirchgemeinden und Gesamtkirchgemeinden, Regionalversammlungen der Regionalkonferenzen, Gemeindeversammlungen der politischen Gemeinden sowie Versammlungen von Kirchgemeinden, Burgergemeinden, Burgerlichen Korporationen, Gemeindeverbänden und Schwellenkorporationen. Die Gesuche für die Durchführung von Parlamentssitzungen der Gemeinden Ostermundigen, Spiez und Nidau hat noch der Regierungsrat bewilligt.

20.05.2020 :: pd