Vier, statt zwei Sonntagsverkäufe

Kanton Bern: Zwei zusätzliche Sonntagsverkäufe, aber keine Verlängerung der Öffnungszeiten von Geschäften am Samstag: So könnte der Kompromiss beim neuen Gesetz aussehen.

Der Regierungsrat und die Mehrheit der Finanzkommission haben sich auf einen Kompromissvorschlag beim Gesetz über Handel und Gewerbe für die zweite Lesung im Grossen Rat geeinigt. Statt wie heute zwei sollen künftig vier Sonntagsverkäufe pro Jahr erlaubt sein. Vier Sonntagsverkäufe sind das Maximum, das der Bund zulässt. Auf eine Verlängerung der Öffnungszeiten am Samstag bis 18 Uhr will der Regierungsrat verzichten.

«Mit diesem Vorschlag respektiert der Regierungsrat den Entscheid des Grossen Rates, die beiden Anliegen Ladenöffnungszeiten und Jugendschutz bei E-Zigaretten in einer Vorlage umzusetzen», schreibt der Regierungsrat in einer Medienmitteilung. Das Parlament hatte die Zusammenfassung in einer Vorlage in der Frühlingssession 2020 festgelegt und war damit dem ursprünglichen Vorschlag des Regierungsrats nicht gefolgt. Dieser hatte vorgeschlagen, das Gesetz in zwei Schritten zu revidieren; dies mit dem Ziel, die unbestrittene Aus-dehnung des Jugendschutzes auf E-Zigaretten so schnell wie möglich umzusetzen. Die wesentlich umstrittenere Anpassung der Ladenöffnungszeiten sollte in einem zweiten Schritt folgen.

Den Eventualantrag der Grossräte Ruedi Löffel und Michael Köpfli aus der ersten Lesung unterstützt der Regierungsrat. Dieser verhindert, dass bei einem Referendum gegen die Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten die unbestrittene Ausdehnung des Jugendschutzes auf E-Zigaretten gefährdet wird.

20.05.2020 :: pd