Entlastung für Steuerpflichtige

Kanton Bern:

Die Steuerverwaltung setzt im Zusammenhang mit der Coronakrise diverse Massnahmen um. So wurde die Frist zum Einreichen der Steuererklärung für Privatpersonen und selbstständig Erwerbstätige bis zum 15. September 2020 verlängert. Für sämtliche Forderungen des Kantons gilt ein Mahn- und Betreibungsstopp bis am 30. Juni. «Die Ratenrechnungen für das Steuerjahr 2020 beruhen auf den Einkünften, die in der Vergangenheit erzielt wurden und sind deshalb möglicherweise zu hoch», schreibt die Finanzdirektion weiter. Es genüge, nur jenen Teil zu zahlen, der voraussichtlich geschuldet sei.

02.04.2020 :: pd