Über 700 Proben durchgeführt

Über 700 Proben durchgeführt
Tierpräparate wurden früher oftmals mit Arsen behandelt. / Bild: zvg
Kanton Luzern: Die Luzerner Lebensmittelbetriebe hielten sich 2023 grossmehrheitlich an die Hygiene- und Deklarationsvorgaben, wie verschiedene Proben gezeigt haben.

Über 1500 Mal wurden Luzerner Lebensmittelbetriebe wie Restaurants, Bäckereien, Badis oder Detailhändler letztes Jahr durch Kontrolleurinnen und Kontrolleure aufgesucht. Die Resultate seien «meist erfreulich» gewesen, schreibt die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz des Kantons Luzern. Bei rund 95 Prozent der Inspektionen wurden «gute bis sehr gute Verhältnisse» vorgefunden. Bei den restlichen 70 Betrieben (5 Prozent) wurden grössere Mängel festgestellt. Das können beispielsweise stark verschmutzte Räume, ungenügend gekühlte Produkte oder abgelaufene und verdorbene Lebensmittel sein. In einem Fall musste eine Bar infolge starker Verschmutzungen und Mäusekot umgehend geschlossen werden. Nebst diesen Inspektionen, die 2023 stattgefunden haben, wurden im letzten Jahr über 7000 Proben von Lebensmitteln sowie Trink- und Badewasser untersucht. Rund 8 Prozent der Proben waren laut Medienmit­teilung nicht gesetzeskonform. Die häufigsten Mängel waren auf einen unsachgemässen Umgang mit den Lebensmitteln zurückzuführen, beispielsweise auf eine zu lange Lagerdauer oder eine Lagerung bei zu hohen Temperaturen.


Arsenhaltige Tierpräparate

In vielen Schulen werden zu Unterrichtszwecken Tierpräparate eingesetzt. Da diese früher oftmals mit arsenhaltigen Mitteln behandelt wurden, stellen sie bei unsachgmässem Umgang ein Risiko dar. Bei den 2023 durchgeführten Kontrollen im Kanton Luzern wurde in 90 Prozent der untersuchten Tierpräparate Arsen nachgewiesen, wie die Kantonsbehörden mitteilen. Bei den Schulen seien Massnahmen für den sicheren Umgang mit Tierpräparaten getroffen worden. So könne «eine gesundheitliche Beeinträchtigung verhindert werden». So werden die Präparate beispielweise in verschlossenen Vitrinen aufbewahrt, Staub wird sachgerecht entfernt und Berührungen werden verhindert.

Die Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren ist gemäss Lebensmittelgesetz verboten. Dieses Verbot gilt für alle Absatzkanäle, also auch für den Online-Vertrieb. Die Kontrollen der Luzerner Kantonsbehörden haben gezeigt, dass oft keine wirksamen Massnahmen zur Altersprüfung erfolgen. «Mit der blossen Abfrage des Geburtsdatums oder dem Hinweis, dass Minderjährige nicht einkaufsberechtigt sind, werden die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt», betonen die Behörden. Die fehlbaren Betriebe müssen ihre Online-Shops anpassen, damit der Jugendschutz künftig gewährleistet ist.

25.04.2024 :: pd