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Härtefallregelung bei Tierseuchen

Kanton Bern:

Künftig gibt es im Kanton Bern eine Härtefallregelung bei Tierseuchen. Entschädigt werden sollen jene Betriebe, die Verluste durch eine Tierkrankheit erleiden, die von der Tierseuchenkasse nicht abgedeckt wird. Die Regelung komme dann zur Anwendung, wenn die Verluste erheblich seien sowie die wirtschaftliche Existenz des Betriebs gefährdet sei, schreibt die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in einer Mit­teilung. Voraussetzung ist gemäss der Direktion jedoch, dass die auftretenden Krankheiten nicht gesetzlich geregelt sind.

Der Regierungsrat hat eine entsprechende Teilrevision der Tierseuchenverordnung genehmigt. Die Änderung tritt gemäss Mitteilung am ersten August dieses Jahres in Kraft.

04.06.2026 :: pd