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Spitalversorgung anders organisiert

Kanton Bern:

Der Regierungsrat regelt mit der geplanten Teilrevision des Spitalversorgungsgesetzes die Vergabe von Bürgschaften und befristeten verzinsten Darlehen an Listenspitäler und -geburtshäuser. Die Regelung solle die bisherigen Finanzbeschlüsse des Grossen Rates, als «Rettungsschirm» bezeichnet, ersetzen, teilt der Regierungsrat mit.

07.05.2026 :: pd