Kanton Bern:
Der Regierungsrat regelt mit der geplanten Teilrevision des Spitalversorgungsgesetzes die Vergabe von Bürgschaften
und befristeten verzinsten Darlehen an Listenspitäler und -geburtshäuser. Die Regelung solle die bisherigen
Finanzbeschlüsse des Grossen Rates, als «Rettungsschirm» bezeichnet, ersetzen, teilt der Regierungsrat mit.