Kanton Bern:
Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, einen schulärztlichen Dienst zu organisieren. Aufgrund des
Ärztemangels haben sie vermehrt Schwierigkeiten, die Stellen für Schulärzte zu besetzen. Der Regierungsrat hat
deshalb die Totalrevision der Verordnung über den schulärztlichen Dienst beschlossen, um diesen neu zu gestalten.
Die Gemeinden erhalten unter anderem die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Organisationsmodellen zu wählen.
Beispielsweise können sie sich zu einem überregionalen schulärztlichen Dienst zusammenschliessen. Die Revision tritt
per 1. August in Kraft.