Konolfingen:
Mittels einer Petition wurde der Gemeinderat Konolfingen im Januar ersucht, die Bemessungsgrundlagen und Gebühren im
Bereich Frischwasser und Abwasser zu überprüfen und das Reglement sowie die Gebührenpraxis anzupassen. Die Bemessung
solle nach aktuellem Standard erfolgen, und beim Abwasser solle eine sachgerechte Abbildung mittels
Schmutzwasserwerten beziehungsweise kompatibler Bemessungskennzahlen vorgenommen werden. Die einmaligen
Anschlussgebühren müssten im regionalen Vergleich verhältnismässig, nachvollziehbar und transparent sein, fordert
die Petition. Bereits bezahlte einmalige Anschlussgebühren dürften nicht verfallen, wenn sie nicht oder erst später
genutzt werden, beispielsweise aufgrund von Umbauten und Umnutzungen.
Der Gemeinderat hält nun in seiner Stellungnahme fest, dass die Anpassung des Gebühren- und Bemessungssystems im
Zusammenhang mit dem geplanten Anschluss an die ARA Worblental geprüft werde. Ebenfalls würden in der nächsten Zeit
die Verbrauchs- und Grundgebühren untersucht. In Sachen einmalige Anschlussgebühren indes will der Gemeinderat an
den heutigen Regelungen inklusive der Ausnahme festhalten.