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Gesetzesänderung bald im Kantonsrat

Kanton Luzern:

Im Kanton Luzern muss das Prämienverbilligungsgesetz geändert werden, weil der Bund die Rahmenbedingungen angepasst hat. So soll der Anspruch auf Prämienverbilligung für Konkubinatspaare mit gemeinsamen Kindern im gleichen Haushalt künftig gemeinsam berechnet werden. Weiter sollen punktuelle Anpassungen zur Harmonisierung mit den geltenden sozialhilferechtlichen Bestimmungen vorgenommen werden. In der Vernehmlassung sind 72 Stellungnahmen zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung eingegangen, wie die Staatskanzlei mitteilt. Diese zeigten eine grundsätzliche Zustimmung zur Vorlage.

07.05.2026 :: pd