Was im Schacht verschwindet, kann Folgen für die Umwelt haben

Was im Schacht verschwindet, kann Folgen für die Umwelt haben
Strassenschächte sind, wie auf dem Bild, für Sauberwasser gedacht, nicht für Schmutzwasser. / Bild: Daniel Schweizer (sdl)
Kanton Bern: Die Meldungen über Fischsterben in Gewässern reissen nicht ab. Die Kampagne «Obacht am Schacht» will auf die Ursachen hinweisen und ihnen entgegenwirken.

Leider lesen und hören wir sie mit unschöner Regelmässigkeit, die Meldungen über Fischsterben in unseren Seen, Flüssen und Bächen. Meist sind Unwissen, Sorglosigkeit, hin und wieder auch Gleichgültigkeit die Ursache. Und oft ist es einfach gäbig, Schmutzwasser im nächsten Entwässerungsschacht zu «entsorgen» - nach dem Prinzip «Aus dem Auge, aus dem Sinn.» Diese Schächte sind Teil unserer Umgebung. Sie sind unverzichtbar, weil über sie das Regenwasser schnell abfliessen kann. Die meisten leiten das Wasser direkt in ein fliessendes Gewässer oder einen See. Gemäss der Schweizerischen Vereinigung der Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher nehmen Verunreinigungen laufend zu. Sie unternimmt deshalb, nach 2011, erneut einen Anlauf, die Bevölkerung für diese Problematik zu sensibilisieren. Im März hat sie die Kampagne «Obacht am Schacht» gestartet. Die Initiative ist ein Appell an die Eigenverantwortung von uns allen. Nichts als reines Wasser dürfe in den Entwässerungsschacht gelangen. Die Umweltauswirkungen seien ansonsten katastrophal, heisst es auf der Kampagnen-Webseite aquava.ch.


Nicht alles geht in die ARA

Thomas Maurer begrüsst diese Kampagne. Er ist Leiter Fischereiaufsicht und Fischereiwirtschaft im Kreis 4 (Emmental). Entgegen der weit verbreiteten Meinung seien nämlich längst nicht alle Schächte einer Abwasserreinigungsanlage (ARA) angeschlossen, erklärt Maurer. Über die Schächte dürfe nur Sauberwasser - in der Regel Regenwasser - eingeleitet werden. Denn das Regenwasser wolle man ja nicht in der ARA. Dieses Wasser versickere üblicherweise über die Strassenschulter im umliegenden Grünland und gelange dann in das Oberflächengewässer.


«Bschütti» - die grösste Sorge

Maurer identifiziert verschiedene Ursachen von Verschmutzungen. «Oft sind es Kleingewerbe oder auch Baustellen, welche mit sogenanntem Betonwasser das Ökosystem der Ge­wässer beeinträchtigen. Oder statt das Auto in der Waschanlage zu reinigen, wird es auf dem Vorplatz zu Hause einer Intensivwäsche, möglichst mit viel Schaum, unterzogen.» Auch die unsachgemässe Reinigung von Brunnen, beispielsweise mit Javelwasser, sei eine Todsünde;

ebenso das gedankenlose Entleeren von chlorhaltigem Wasser aus einem Pool.

«Am meisten Kopfzerbrechen bereitet uns jedoch die in der Landwirtschaft ausgetragene ‹Bschütti›», sagt Thomas Maurer. Oft spritze diese auch auf eine Strasse hinaus, oder es platze ein Schlauch - und der Schlamassel sei angerichtet. «Tatsache ist, 90 Prozent aller Fälle von Gewässerverschmutzung im Kanton Bern sind Delikte im landwirtschaftlichen Bereich. Dieses Jahr hatten wir im Emmental bereits fünf solcher Vorkommnisse.» Eine weitere Gefahrenquelle stelle das Spritzen landwirtschaftlicher Kulturen mit teils hochkonzentrierten Mitteln dar. Oft genügten da bereits Windverfrachtungen, um Gewässer zu verschmutzen.


Verursacher ausfindig machen

Die Meldung über ein Vergehen, erklärt Maurer, gehe in der Regel bei der Polizei ein. Diese mache einen ersten Augenschein vor Ort und ziehe dann - mit Unterstützung des Pikettdienstes des Amts für Wasser und Abfall - weitere Fachleute bei. Je nach Schadenereignis rücke die Feuerwehr aus oder der Fischereiaufseher trete auf den Plan. «Mein Auftrag ist es dann zu prüfen, ob Fische Schaden genommen haben», so Maurer. Dazu führe er eine Kontrolle des Fischbestandes durch, um zu eruieren, in welchem Bereich Fischbestände getötet worden seien. Mit diesem Vorgehen könne die Schnittstelle, über welche das Giftwasser eingedrungen sei, identifiziert werden. Er verfolge dann die Einleitung und treffe so in der Regel, in Begleitung der Polizei, auf den Grundeigentümer, welcher wohl für den Schaden verantwortlich sei.


«Das ist ein Offizialdelikt»

Die Konsequenzen seien erheblich. Im Fall eines Fischsterbens werde eine Schadensberechnung erstellt. Dann müssten - über den Zeitraum von fünf Jahren - neue Fische ausgesetzt werden. Glücklicherweise könnten sie für diese Arbeiten auf die Unterstützung durch die Fischerei­vereine von Burgdorf und Langnau zählen, betont Maurer. «Und wohlgemerkt, eine Gewässerverschmutzung ist immer ein Offizialdelikt - mit oder ohne Fischsterben. Also eine Straftat, die von Amtes wegen verfolgt wird.» Viele Fälle - etwa 70 Prozent - könnten aufgeklärt werden. Häufig auch, weil sich die Verursacher selbst meldeten. Es bleibe aber auch immer noch eine Dunkelziffer.

23.04.2026 :: Daniel Schweizer (sdl)