Kanton Luzern:
Mit den neuen Bestimmungen aus dem nationalen Raumplanungsgesetz erhält die Landwirtschaft einen grösseren Spielraum
bei Bauvorhaben. Dies erfordere Anpassungen bei deren Beurteilung im Baubewilligungsverfahren, schreibt das Bau-,
Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern in einer Mitteilung. Das Department hat eine Taskforce zur
Entwicklung einer verbindlichen Vollzugsrichtlinie eingesetzt, mit dem Ziel, mit einer angepassten kantonalen Praxis
den neuen Ermessensspielraum zu nutzen.
Als bedeutender Agrarkanton stehe Luzern vor der Herausforderung, die Bedürfnisse der Landwirtschaft zu erfüllen und
gleichzeitig die Umwelt zu schützen, steht in der Mitteilung. Insbesondere im Rahmen von Baubewilligungsverfahren
ausserhalb der Bauzone seien die Vorgaben und Interessen aus beiden Perspektiven zu berücksichtigen.