Kanton Luzern:
Der Kantonsrat hat sich in der März-Session für Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen zur Sterbehilfe
ausgesprochen. Aktuell müssen im Kanton Luzern schwerkranke Menschen, die sterben wollen, die Spitäler für eine
externe Suizidbegleitung verlassen. Damit hänge die persönliche Selbstbestimmung über die Sterbehilfe vom jeweiligen
Aufenthaltsort ab, schreibt die Staatskanzlei. Der Kantonsrat hat jetzt einen Vorstoss über Sterbehilfe in
öffentlichen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen überwiesen. Im Zentrum stehe die Selbstbestimmung bis zum
Lebensende, argumentierte die Mehrheit. Der Regierungsrat muss nun einen Vorschlag für die Anpassung der
gesetzlichen Grundlagen erarbeiten.