Kanton Bern:
Bis 15. März läuft die erste Frist für das Einreichen der Steuererklärung 2025. Für selbstständig Erwerbstätige,
Landwirte sowie steuerpflichtige Personen, die an einer Erben-, Miteigentümergemeinschaft, Kollektiv-, Kommandit-
oder einfachen Gesellschaft beteiligt sind, gilt die erste Frist bis 15. Mai. Diese Fristen können bis zum 15. Juli
gebührenfrei oder bis maximal zum 15. November gegen Gebühr verlängert werden.
Am einfachsten werde die Steuererklärung in Taxme-Online mit BE-Login elektronisch ausgefüllt, schreibt der Kanton
in seiner Mitteilung. Um die Steuererklärung online zu bearbeiten, ist die Nutzung eines AGOV-Kontos zwingend.