Mehr Geld für Sport und Kultur

Kanton Bern: Von Swisslos fliesst mehr Geld in den ber­nischen Lotterie- und Sportfonds. Künftig können grössere Beiträge für gemeinnützige Zwecke geleistet werden.

Die Gewinnanteile, die Swisslos an die Kantone ausschüttet, steigen seit 2020 deutlich an. Der Gewinnanteile des Kantons Bern stiegen im Jahr 2024 um über 40 Prozent auf rund 83 Millionen Franken. Der Regierungsrat geht davon aus, dass sich die jährlichen Einnahmen des Kantons aus Geldspielen dauerhaft auf einer Höhe von über 71 Millionen bewegen werden. Gemäss Bundesverfassung sind diese Mittel ausschliesslich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Dem Lotteriefonds und dem Sportfonds stehen dadurch mehr finanziel-le Mittel für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat die Beitragspraxis überprüft und eine Anpassung der kantonalen Geldspielverordnung beschlossen. Sie ermöglicht beim Lotteriefonds jährliche Mehrausgaben von rund fünf Millionen Franken und beim Sportfonds von rund sieben Millionen. «Unsere Vereine und andere gemeinnützige Organisationen bereichern das kulturelle Leben und fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie den Sport im Kanton. Die zusätzlichen Mittel sind ein Gewinn für alle Bernerinnen und Berner», sagt Sicherheitsdirektor Philippe Müller.


Mehr Geld für Sport und Volkskultur

Sportwettkämpfe sind im Kanton Bern weit verbreitet, populär und vielfältig. Bislang waren die Beiträge an Sportwettkämpfe auf maximal 10´000 Franken begrenzt, unabhängig, ob es sich um einen regionalen Leichtathletik-Wettkampf oder ein kantonales Turnfest handelte. Neu werden die Beiträge – abgestuft nach der Bedeutung des Sportwettkampfs – deutlich erhöht. Der Grundbeitrag wird verdreifacht. Ausgewählte Wettkämpfe mit kantonaler und nationaler Bedeutung erhalten neu bis zu 100´000 Franken, Europa- oder Weltmeisterschaften bis zu 500´000 Franken und eidgenössische Feste bis zu eine Million Franken.

Erweitert wird auch der Beitragsrahmen für Veranstaltungen der Volkskultur. Je nach Bedeutung können sie bis zu einer Million Franken erhalten. «Der grössere Handlungsspielraum ermöglicht es, herausragende Anlässe wie zum Beispiel das Eidgenössische Musikfest 2026 in Biel/Bienne oder das Eidgenössische Schwingfest 2028 in Thun mit namhaften Beiträgen aus dem Sportfonds beziehungsweise dem Lotteriefonds zu unterstützen», erklärt Sicherheitsdirektor Müller.


Fokus auf Inklusion

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben sei dem Regierungsrat wichtig, wie er in der Medienmitteilung betont. «Sie ist nicht nur eine Bereicherung für die Direktbetroffenen, sondern für die Gesellschaft als Ganzes.» Mit den geänderten Rechtsgrundlagen schafft der Regierungsrat Sub­ventionsmöglichkeiten für langfristige
Inklusionsvorhaben und Lager, die Menschen mit Behinderungen zugutekommen. Profitieren können beispielsweise Jugendlager und Sport­lager. Ebenso werden Beiträge an Sportwettkämpfe erhöht, wenn die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen ermöglicht wird.

Ein wichtiger Teil der Mittel aus Lotterie- und Sportfonds fliesst in Bauvorhaben der Bereiche Sport, Kultur und Gesellschaft, wie zum Beispiel Hallenbäder oder Konzerthallen. Neu können, wie der Regierungsrat orientiert, die Beiträge um bis zu zehn Prozent erhöht werden. Sportanlagen, die im kantonalen Sportan­lagekonzept aufgeführt sind, sollen mit bis zu 15 Prozent zusätzlich unterstützt werden können. Die unterstützten Vorhaben müssen den Vereinen und der Bevölkerung zugänglich sein, lautet die Vorgabe.

12.03.2026 :: pd