Dass die freie Parzelle überbaut wird, ist nicht umstritten, was mit jener des Kindergartens (Bildmitte) geschieht, schon. / Bild: hol
Lützelflüh: Am 9. März kommt die revidierte Ortsplanung vor die Gemeindeversammlung. Entschieden wird auch über zwei Varianten zur Parzelle des Kindergartens im Unterdorf.
Seit gut sechs Jahren arbeitet die Gemeinde Lützelflüh an der Revision der Ortsplanung. Nun steht diese kurz vor der Genehmigung durch das Stimmvolk. Nächsten Montag, 9. März um 19.30 Uhr, findet in der Mehrzweckhalle Lützelflüh eine ausserordentliche Gemeindeversammlung statt. Mit der Ortsplanungsrevision will der Gemeinderat das verdichtete Bauen in gewissen Gebieten fördern. Dies betrifft vor allem die Wohnquartiere im Unterdorf sowie in Grünenmatt im Umfeld des Bahnhofs. In Zukunft soll dort ein drittes Vollgeschoss erlaubt sein. Auch weitere Änderungen im Baureglement sollen das Verdichten nach Innen ermöglichen, beispielsweise reduzierte Grenzabstände. Doch interessieren dürfte die Stimmberechtigten vor allem ein Thema: die Abstimmung über die beiden Varianten zur Zone mit Planungspflicht (ZPP) Dammweg. Diese befindet sich vis-à-vis des Bassins des Freibads. Sie umfasst drei unbebaute Parzellen mit einer Zufahrtsstrasse. Angrenzend liegt das Grundstück des Kindergartens Unterdorf. Insgesamt misst das Areal 6'100 Quadratmeter.
Die Ausgangslage
Ursprünglich sah der Gemeinderat vor, den Kindergarten in eine verdichtete Überbauung der ZPP Dammweg zu integrieren. An der Gemeindeversammlung im Sommer 2022 schlug der Bürger Adrian Schertenleib eine andere Variante vor: Die Parzelle 1701 mit dem Kindergarten soll nur zu Schulzwecken genutzt werden können. Deshalb soll sie von der Wohnzone in eine Zone für öffentliche Nutzung (ZÖN) überführt werden. Ausserdem forderte Schertenleib, auf den anderen Parzellen die erlaubten Baumasse im Gegensatz zum Gemeinderatsvorschlag zu reduzieren. An der Gemeindeversammlung vom 9. März wird die Variante Schertenleib der überarbeiteten Version des Gemeinderats gegenübergestellt. Im Bereich der Baumasse kam der Gemeinderat der Variante Schertenleib teilweise entgegen; in der ZPP Dammweg kann also weniger dicht gebaut werden. Die Kindergartenparzelle dagegen belässt der Gemeinderat in der Wohnzone und nimmt sie von der Ortsplanungsrevision aus. Er will ihre künftige Nutzung offen lassen und erst nach Abschluss der Kindergartenplanung definitiv festlegen. Hintergrund ist die Absicht des Gemeinderats, den Kindergarten im Oberdorf zu zentralisieren und den Standort Unterdorf aufzuheben.
Die Haltung Schertenleibs
Mit seinem Antrag damals habe er vor allem verhindern wollen, dass der Kindergarten in eine Wohnüberbauung gequetscht werde, begründet Adrian Schertenleib sein Vorgehen. Das Grundstück sei für schulische Zwecke vorgesehen. «Dies soll so bleiben und daher in eine Zone für öffentliche Nutzung überführt werden.» Mit dem Plan des Gemeinderats, den Kindergarten Unterdorf aufzuheben, habe sein Antrag nun eine etwas andere Bedeutung erhalten. Der Kindergarten Unterdorf sei optimal gelegen und befinde sich in der Nähe der Turnhalle. «Deshalb bin ich der Meinung, dass er saniert und vergrössert werden soll; der Platz dazu ist vorhanden», so Schertenleib. In die Pläne einer Zentralisierung seien die Bürgerinnen und Bürger nicht miteinbezogen worden. Nun könnten sie sich, wenn auch nur indirekt, dazu äussern.
Die Haltung des Gemeinderats
Stellt sich die Frage, ob ein Ja zur Version Schertenleib das Ende eines zentralisierten Kindergartens beim Primarschulhaus bedeuten würde. «Nein», stellt Gemeindepräsident Kurt Baumann klar, «der Gemeinderat hält an seinem Projekt fest.» Die Vorteile würden überwiegen. Vor allem könnten die schulergänzenden Angebote wie Mittagstisch und Tagesschule zentral angeboten werden, was einfacher und günstiger sei. Werde die Version Schertenleib angenommen, müsse man schauen, wie man die Parzelle nutzen könne; vielleicht für Schulraum oder einen Jugendtreff. Befinde sich das Grundstück in einer ZÖN für Kindergarten und Schule, werde die Nutzung stark eingeschränkt, führt Baumann aus. Die Variante des Gemeinderats sei flexibler und nehme auch keine Beschlüsse zur Kindergartenplanung vorweg. Die Stimmbürgerinnen und -bürger könnten sich - unabhängig von der Ortsplanungsrevision - zum Projekt äussern, sobald der Kredit beantragt werde, voraussichtlich in einem Jahr.